Vorsicht beim Selbstbehalt!

Die meisten kennen die Selbstbehaltregelungen der Versicherungen aus einem anderen Bereich, als den privaten Krankenversicherungen: Bei Kfz-Kaskoversicherung können mit einem Selbstbehalt die Prämien günstiger gestaltet werden. Der Selbstbehalt ist in der privaten Krankenversicherung vor allem bei einer ambulanten Behandlung von Bedeutung. Wer als privat Versicherter vom Augenarzt, Heilpraktiker, Internisten oder Frauenarzt behandelt wurde, kann an den Behandlungskosten beteiligt werden. Die Voraussetzung: Es wurde vertraglich ein Selbstgehalt vereinbart. Für alle die einen Selbstbehalttarif wählten, bedeutet es, dass sie pro versicherter Person und Behandlung die ärztliche Rechnung zu einem Teil mitbezahlen müssen. Im Gegenzug fällt der Jahresbeitrag moderater aus. Kinder können, in den meisten Fällen bis zum 15. Lebensjahr, unter dem Selbstbehalttarif mitversichert werden. Dazu muss nur die Hälfte von dem gezahlt werden, mit dem sich die Erwachsenen an der Heilbehandlung beteiligen.

Einige private Krankenversicherungen bieten für ihre Mitglieder so genannte Kompakttarife an. Hier muss der Versicherte genau kalkulieren, ob sich dieser Tarif für seine individuelle Situation lohnt. In den meisten Fällen eines Kompakttarifes kommt es zu einem Selbstbehalt in allen drei Leistungsbereichen.

Etliche Tarife bieten einen Selbstbehalt in einer prozentualen Höhe an. Je größer der Selbstbehalt ist, um so günstiger ist der Tarif. Derartige Angebote müssen mit großer Vorsicht betrachtet werden. Für den Versicherten kann eine solche Regelung bei einer aufwändigeren Heilbehandlung hohe Kosten verursachen. Der Preis dafür ist eine geringe Ersparnis an den monatlichen Beiträgen. Sinnvoll ist ein prozentualer Selbstgehalt nur, wenn dieser mit einem Maximalbetrag gedeckelt wird. So macht, je nach Einkommen, ein maximaler Selbstbehalt in Höhe von 500 bis 750 Euro Sinn. Diese Beträge sind überschaubar und finanzierbar. Durch diese Beschränkung lässt sich das finanzielle Risiko für den Versicherten minimieren. In manchen Fällen ist es möglich, dass der Selbstbehalttarif eine monatliche Mehrbelastung ergibt. Für Frauen ist es sinnvoll immer einen Tarif mit Selbstbehalt zu wählen, da sich nur damit eine spürbare Ersparnis erzielen lässt. In etlichen Fällen ist der Beitragsunterschied für Frauen zur gesetzlichen Krankenversicherung nur gering, mit denen der privaten Krankenversicherung. Bevor ein Selbstbehalt vereinbart wird, muss der Versicherte auf jeden Fall erst einmal kritisch kalkulieren.

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Preisrechner im Internet erleichtern die Wahl der Privaten Krankenkasse

Gerade im Zuge der ansteigenden Preise bei gleichzeitiger Minimierung der Leistung stellen sich viele gesetzlich Krankenversicherte die Frage, ob die Möglichkeit eines Wechsels in die Private Krankenversicherung besteht. Vor allem die nahezu unbegrenzte Kostenübernahme für Behandlungen und Medikamente macht den Beitritt sehr attraktiv. Jedoch besteht derzeit noch nicht für jede Person die Möglichkeit, frei über die Form der Versicherung zu entscheiden. Nur für Freiberufler und Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von über 46 350 Euro steht der Weg in die Private Krankenversicherung offen. Wer bislang freiwillig gesetzlich versichert ist und zum ersten Mal über die Beitragsbemessensgranze kommt, kann sich zum folgenden Kalenderjahr privat Krankenversichern.Die Wahl für die richtige Kasse fällt dabei nicht immer leicht, denn immer mehr Private Kassen werben mit ihrem Angebot um die Kunden. Deshalb sollte der Entschluss für eine Krankenkasse nicht leichtfertig gefällt werden. Viele Kassen bieten sehr günstige Beitragssätze an, schränken jedoch gleichzeitig das Leistungsspektrum ein. Gerade junge Menschen, die sich zum ersten Mal privat versichern sollten einen genauen Blick auf die Beitragshöhe werfen, denn diese steigt oftmals mit Erreichen eines bestimmten Alters sprunghaft an.

Eine Möglichkeit, die Kassen objektiv hinsichtlich ihres Preis- Leistungs- Verhältnis zu vergleichen bietet sich im Internet. Viele Seiten stellen kostenfrei einen Vergleichsrechner zur Verfügung. Für den Vergleich sind einige Eingaben notwendig, denn der Beitragssatz errechnet sich aus verschiedenen Komponenten wie Alter, Geschlecht und vor allem den persönlich gewünschten Leistungen. Für die Möglichkeit der Chefarztbetreuung oder den Verzicht auf eine eigene Zuzahlung beim Zahnersatz fallen zusätzliche Kosten an. Die von der Maschine recherchierten Angebote können uns sollten in jedem Fall noch einmal genau angesehen werden, denn im Idealfall sollte die Bindung an die Kasse viele Jahre zu beiderseitiger Zufriedenheit halten.

jetzt kommentieren? 20. November 2008

Der letzte Vertrag



Die Regelung ist längst überfällig und hätte schon vielen Menschen Kummer und Leid ersparen können. Es geht um die so genannte Patientenverfügung. Endlich soll in eine Gesetz gefasst werden, was zulässig ist und was nicht, um den Betroffenen für diese letzte Anweisung Rechtssicherheit zu verschaffen.Dies ist auch dringend geboten. Viele Menschen fürchten sich, bei einer schweren Krankheit hilflos den Ärzten ausgeliefert zu sein, während sie selbst möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, ihren Wille zu äußern, aber gleichzeitig Schmerzen ertragen müssen und trotz aussichtsloser Lage künstlich am Leben erhalten werden.

Um einem solchen Schicksal zu entgehen, verfassen viele Menschen Anweisungen, wie mit ihnen zu verfahren ist und welche lebensverlängernden Maßnahmen sie in Kauf nehmen wollen und welche nicht. Das Problem bisher dabei: es gibt viele rechtliche Unsicherheiten, was in einer Verfügung möglich ist und wie verbindlich diese Anweisungen für Ärzte und Angehörige sind. Damit soll jetzt Schluss sein und auch Zweifelsfälle sollen nunmehr endgültig durch den Gesetzgeber geklärt werden.

Bis jetzt hat man zwei Varianten einer Patientenverfügung entworfen, die Eingang in das Gesetz bekommen werden: die so genannte einfache und die qualifizierte Verfügung. Die erste ist dann beachtlich, wenn sie in schriftlicher Form vorliegt und der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu äußern, weil er krank oder bewusstlos ist. Eine weiter gefasste Verfügung, die zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen prinzipiell ausschließt, auch wenn noch die Chance auf Heilung besteht, setzt eine vorherige dokumentiert ärztliche Beratung voraus. Eine solche qualifizierte Patientenverfügung muss von einem Notar beglaubigt werden und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Diese Regelung soll verhindern, dass jemand leichtfertig Anweisung hinterlässt, deren Folgen er gar nicht richtig beurteilen kann. Schwierig ist die Beurteilung der Situation von Demenzkranken oder Komapatienten, da sie zwar schwer krank, aber deshalb nicht automatisch vom Tode bedroht sind. Hier ist noch Klärungsbedarf und die Diskussion noch im Gange.

jetzt kommentieren? 27. Oktober 2008

Hilft das Finanzamt bei der Pflege?



Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt,hat nicht nur eine hohe persönliche Belastung auszuhalten, sondern meist auch eine finanzielle. Die Zuschüsse der Pflegeversicherung reichen meist nicht aus, um einmal die pflegebedürftige Person mit allem notwendigen zu versorgen und zudem auch noch eigene Verdienstausfälle oder etwa Kosten für unterstützendes Personal zu tragen. Besonders kritisch kann die Situation werden, wenn die Eltern pflegebedürftige werden. Da Kinder grundsätzlich ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind, sind sie nicht nur in der Pflicht persönlich ein zuspringen, sondern sie müssen sich auch finanziell nach ihren Möglichkeiten an den entstehenden Kosten beteiligen. Welche Möglichkeiten die Kinder haben, bestimmen diese nicht etwa selbst, sonder die zuständige Behörde entscheidet, wie viel Geld den Kindern verbleiben darf. Das kann ganz schnell damit enden, dass die Kinder selbst der Hilfe bedürfen, und zwar finanzieller. Je nach persönlichen Verpflichtungen kann der Anteil, den man nach Entscheidung der Behörde für die Pflege aufwenden muss, zu einer finanziellen Schieflage führen. Einen Ausgleich könnte da die steuerliche Absetzbarkeit der entstehenden Kosten sein, doch genau hier liegt vieles noch im argen. Die Finanzämter erkennen nämlich durchaus nicht alle Kosten als außergewöhnliche Belastung an. Überspitzt formuliert könnte man sagen, dass die Finanzämter dann von einer außergewöhnlichen Belastung ausgehen, wenn man ohnehin über wenige eigene Mittel verfügt und auch ein geringer Anteil, den man zur Pflege beisteuern muss, den Haushalt stark belastet. Wer jedoch in solchen Einkommensverhältnissen lebt, wird auch konsequenter weise nur wenig oder gar keine Steuern zahlen, so dass die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung meist nur Symbolwert hat, aber keine finanzielle Verbesserung für die Betroffenen bringt.Auch bei den Eltern wird eine außergewöhnliche Belastung noch nicht einmal dann anerkannt, wenn deren eigenes Einkommen vollständig für die Pflege verbraucht wird, sofern ihr Einkommen über achttausend dreihundert Euro liegt. Ob dies juristisch vertretbar ist, prüfen gerade die Gerichte.

jetzt kommentieren? 21. Oktober 2008

Hilft das Finanzamt bei der Pflege?

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt,hat nicht nur eine hohe persönliche Belastung auszuhalten, sondern meist auch eine finanzielle. Die Zuschüsse der Pflegeversicherung reichen meist nicht aus, um einmal die pflegebedürftige Person mit allem notwendigen zu versorgen und zudem auch noch eigene Verdienstausfälle oder etwa Kosten für unterstützendes Personal zu tragen. Besonders kritisch kann die Situation werden, wenn die Eltern pflegebedürftige werden. Da Kinder grundsätzlich ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind, sind sie nicht nur in der Pflicht persönlich ein zuspringen, sondern sie müssen sich auch finanziell nach ihren Möglichkeiten an den entstehenden Kosten beteiligen. Welche Möglichkeiten die Kinder haben, bestimmen diese nicht etwa selbst, sonder die zuständige Behörde entscheidet, wie viel Geld den Kindern verbleiben darf. Das kann ganz schnell damit enden, dass die Kinder selbst der Hilfe bedürfen, und zwar finanzieller. Je nach persönlichen Verpflichtungen kann der Anteil, den man nach Entscheidung der Behörde für die Pflege aufwenden muss, zu einer finanziellen Schieflage führen. Einen Ausgleich könnte da die steuerliche Absetzbarkeit der entstehenden Kosten sein, doch genau hier liegt vieles noch im argen. Die Finanzämter erkennen nämlich durchaus nicht alle Kosten als außergewöhnliche Belastung an. Überspitzt formuliert könnte man sagen, dass die Finanzämter dann von einer außergewöhnlichen Belastung ausgehen, wenn man ohnehin über wenige eigene Mittel verfügt und auch ein geringer Anteil, den man zur Pflege beisteuern muss, den Haushalt stark belastet. Wer jedoch in solchen Einkommensverhältnissen lebt, wird auch konsequenter weise nur wenig oder gar keine Steuern zahlen, so dass die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung meist nur Symbolwert hat, aber keine finanzielle Verbesserung für die Betroffenen bringt.Auch bei den Eltern wird eine außergewöhnliche Belastung noch nicht einmal dann anerkannt, wenn deren eigenes Einkommen vollständig für die Pflege verbraucht wird, sofern ihr Einkommen über achttausend dreihundert Euro liegt. Ob dies juristisch vertretbar ist, prüfen gerade die Gerichte.

jetzt kommentieren? 17. Oktober 2008

Achtung vor der Gesundheitsreform: 2009 werden Krankenversicherungen für ein Gros der deutschen Versicherten um einiges teurer

Die Beiträge zu den Krankenkassen, egal ob es sich um die private Krankenversicherung (PKV) oder um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) handelt, werden in diesem Jahr garantiert noch um einiges teurer als noch im vergangenen Jahr. Wer nach einer neuen privaten Krankenversicherung sucht, sollte sich am besten jetzt schon im Großen und Ganzen in Bezug auf die Änderungen Infos einholen, damit er weiß, was auf Grund der kommenden Gesundheitsreform im allen Details auf ihn zu kommen wird. Wie bereits schon vermutet, werden Krankenversicherungen für ein Gros der deutschen Versicherten um einiges teurer sein im kommenden Jahr, das ist leider Gottes die traurige Realität. Denn die monatlichen Beiträge, die man den Krankenkassen für die private Krankenversicherung (PKV) oder auch für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlen muss, werden zukünftig höher. Das wurde zwar noch nicht im Großen und Ganzen von politischer sowie von offizieller Seite bestätigt, es gibt in der Hinsicht noch keinerlei Aussagen. Aber es deutet alles darauf hin, denn den Krankenversicherungen fehlt gegenwärtig eine Summe von knapp elf Milliarden Euro in den Kassen. Diese Schulden sind auf Grund von nicht gebildeten Rücklagen zu Stande gekommen. Diese Rücklagen sollten eigentlich dafür da sein, um die Renten von ihren Versicherten zu bezahlen. Diese Summe fehlt jetzt, und es entsteht eine große Lücke, die nun von den aktuell Versicherten bezahlt werden muss, weil das Geld sonst nicht abgedeckt werden kann. Traurig, aber wahr: Die Krankenkassen, ganz ob es sich um die private Krankenversicherung (PKV) oder um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) handelt, müssen sich anstrengen, um auch in den kommenden Jahren ihren Aufgaben nachkommen zu können, keine Frage.

jetzt kommentieren? 25. August 2008

Durch die kommende Reform im Gesundheitsbereich muss man sich einen Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) genau überlegen

Wer sich überlegt, seine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, sollte mal auf jeden Fall im World Wide Web nach einem so genannten PKV Rechner Ausschau halten, das kann man wirklich nur auf jeden Fall empfehlen, das ist gar keine Frage. Vor allen Dingen sollten sich Künstler, besser verdienende Angestellte wie zum Beispiel Akademiker, Beamte, Selbständige und Freiberufler mit so einem Tarifrechner für den Bereich der privaten Krankenversicherungen mal in aller Ruhe und mit der erforderlichen Sorgfalt auseinander setzen, denn so ein PKV Rechner ist ohne jeden Zweifel für diese Personen auf jeden Fall mehr als nur interessant. Mit Hilfe eines PKV Rechners kann man sich einen guten Marktüberblick verschaffen und zudem noch sehr gut und übersichtlich ausführliche Infos und individuelle Angebote einholen, die alle mit dem Gebiet der privaten Krankenversicherung (PKV) auseinander setzen. Eine sehr, sehr gute Hilfe und Unterstützung also, so viel steht auf jeden Fall fest. Ein PKV Rechner überprüft alle privaten Krankenversicherungen mit allen Tarifen, die es auf dem Markt der privaten Krankenversicherung (PKV) so zu finden gibt, und berücksichtigt auch Rezensionen von Fachzeitschriften und Beurteilungen von Experten und Kunden So wird durch einen PKV Rechner definitiv gewährleistet, dass die den Versicherten einen sehr, sehr guten und wichtigen Versicherungsvergleich anstellen können. Privat Versicherte können mit Hilfe eines PKV Rechners auf jeden Fall die Möglichkeit nutzen, eine private Krankenversicherung (PKV) nicht nur mit einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) zu vergleichen, sondern auch zudem die Versicherung direkt online ab zu schließen. Diese Versicherungsvergleiche kann man in der Regel unverbindlich und vor allen Dingen auch zudem komplett kostenfrei nutzen.

jetzt kommentieren? 22. August 2008

Die private Krankenversicherung (PKV) ist modulartig aufgebaut und besteh aus vielen Zusätzen: Aus welchen Leistungen kann man denn genau wählen?

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung können durch den Versicherten ganz individuell zusammengestellt werden. Die Leistungen können separat, aber auch kombiniert abgeschlossen werden. Man muss aber darauf achten, was für Tarife bzw. Leistungen sich de facto auch denn lohnen. Es gibt verschiedene Module in dem Bereich der privaten Krankenversicherung. Wer nicht in eine der privaten Krankenversicherung wechseln kann, weil er die Bedingungen für einen Wechsel nicht mit bringt, kann sich durch eine Zusatzversicherung bzw. durch Abschluss eines so genannten Ergänzungstarifs im Rahmen einer so genannten privaten Krankenzusatzversicherung absichern, die verschiedene Leistungen enthalten kann. So gibt es zum Beispiel auch Zusatzversicherungen über Zahnersatz und auch für die Zahnbehandlung sowie für Inlays. Es können aber noch auf vielen weiteren Bereichen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, zum Beispiel für Besuche bei einem Heilpraktiker, für Kosten für Brillen und/oder Kontaktlinsen, für Kurkosten und Massagen oder durch eine Auslandskrankenversicherung, bei der man Leistungen bei Auslandsaufenthalten in Anspruch nehmen kann. Dies sind aber nur einige wenige Zusatzversicherungen, die man in Deutschland abschließen kann, es gibt noch eine Hülle und Fülle weiterer Versicherungen dieser Art zu finden, keine Frage. Die Leistungen der einzelnen Versicherungen sind sehr different und sollten einem gewissenhaften und auch genauen Vergleich unterzogen werden und somit penibel geprüft werden. Auch eine so genannte stationäre Zusatzversicherung gibt es auf dem Markt zu finden. Wer Wert auf eine freie Krankenhauswahl, eine „Stationierung” in einem Ein- oder in einem Zweibettzimmer wünscht und/oder auf eine Behandlung durch den Chefarzt Anspruch erheben möchte, der sollte mal in aller Ruhe überlegen, ob er denn nicht mal eine stationäre Zusatzversicherung abschließen will. Denn bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekommt man nur die Unterkunft, die Pflege und die Verpflegung erstattet und liegt dann in einem Mehrbettzimmer, und die medizinische Betreuung erfolgt in dem Fall ausschließlich durch die Dienst habenden Ärzte. Daher sollte man zumindest eine Krankentagegeldversicherung abschließen, oder auch über weitere Zusatzversicherungen wie zum Beispiel über eine Versicherung über Krankenhaustagegeld, Kurgeld, ambulante Zusatzversicherungen, oder über einen Zahnersatz Zusatztarif alleine schon mal in aller Ruhe nachdenken.

jetzt kommentieren? 21. August 2008

Prämien einstreichen für die Wissenschaft

Die Gesundheitsreform treibt schon merkwürdige Blüten, bevor sie überhaupt richtig umgesetzt ist. Die eigentliche Idee war ja gewesen, Geld zu sparen, damit die Beiträge möglichst niedrig bleiben und vor allem die Arbeitgeber und die Krankenkassen entlastet werden. Das die Versicherten, jedenfalls die der gesetzlichen Krankenkassen, voraussichtlich nicht nur mehr zahlen werden, sondern auch, und das steht bereits fest, weniger Leistungen für mehr Geld erhalten werden, stört dabei weniger. Eine dieser Maßnahmen, um später die Kosten unter Kontrolle zu bekommen, ist der so genannte Gesundheitsfonds, den viele noch verhindern wollen, was wohl aber nicht gelingen wird. Aus diesem Fonds erhalten alle gesetzlichen Krankenkassen ab nächstem Jahr zentral ihre Mittel nach einem bestimmten Schlüssel. Es gibt umso mehr, je mehr Mitglieder ein Versicherer hat, das ist ja auch nahe liegend. Es nutzt auch, wenn diese möglichst krank sind und auch bleiben, denn dann gibt es nochmal mehr Geld pro Kopf. Über diese Merkwürdigkeit haben wir uns schon ausgelassen; ob sie Sparen hilft, wagt man zu bezweifeln. Der erste Punkt, die Anzahl der Versicherten, scheint ebenfalls kein Anreiz zu sein, besser mit den Mitteln der Versicherten zu wirtschaften. Noch bevor diese Regelung gilt, führt sie ganz im Gegenteil zu deutlichen Mehrausgaben, und zwar kurioserweise zugunsten der Beitragszahler. Die erhalten jetzt von einer der größten Kassen Prämien dafür, wenn sie versprechen wenigstens bis nächstes Jahr die Kasse nicht zu wechseln. Das kann sich für die Versicherten lohnen, da es bis zu zweihundert Euro dafür gibt. Beinahe vier Millionen hat besagte Kasse dafür schon zum Fenster heraus geworfen. Das ist zweifellos noch unsinniger, als Geld in nichtinformierende Mitgliederzeitschriften oder persönliche Geburtstagsanrufe zu stecken, was gerade diese Kasse beispielhaft vormacht. Von einem vernünftigen Umgang mit Beitragsgelder kann bei einem solchen Vorgehen keinen Rede mehr sein. Um Kritik zu umgehen, wird dieses Programm auch noch als wissenschaftliche Studie verkauft. Das heutzutage solche Studien in aller Regel nicht viel mehr Wert sind, als Prognosen des Orakels von Delphi, dürfte vielen bereits aufgegangen sein. Mit so genannten Studien wird aktuell alles mögliche begründet, leider halten die allermeisten wissenschaftlicher Überprüfung keine fünf Minuten Stand. Diese Untersuchung soll, wie gesagt, für beinahe vier Millionen Euro, herausfinden helfen, warum Kunden die Kasse wechseln. Für die Hälfte hätte ich das Ergebnis mit weniger Aufwand herausgefunden, ich verrate es aber erst nach Eingang der Zahlung. ´

jetzt kommentieren? 21. August 2008

Eine Entscheidung (in der Regel) für das ganze Leben: Wer sich als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung versichern möchte, sollte im Vorfeld in aller Ruhe die Gegebenheiten und Modalitäten der einzelnen PKV miteinander vergleichen

Besonders, wenn es um präventive Maßnahmen im Feld der Gesundheit geht, muss die Gewährung  der Sicherheit einen definitiven Mittelpunkt in den eigenen Überlegungen darstellen. Man kann sich in Deutschland bei gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen versichern lassen und bekommt von diesen einen Rundumschutz angeboten. Bei einem Abschluss einer Versicherung muss man auch an eine Berufsunfähigkeit (BU) denkendem eine BU kann jeden treffen. Es ist sicherer, zeitig vor zu sorgen und jetzt Geld zu sparen, indem man einen Versicherungsvergleich für Verbraucher zu Rate zieht, über den man mehr Informationen über die privaten Krankenversicherungen bekommen kann. Diesen Vergleich kann man unterschiedlich angehen; ein Vergleich der Versicherungen auf unterschiedliche Art und Weise, denn privaten Krankenversicherungen sind Versicherungsunternehmen und kalkulieren auf eine privatwirtschaftliche Weise, während die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sich an bestehende Vorschriften bezüglich die Höhe der Beiträge und dem Leistungsumfang zum Beispiel zu halten haben. Die GKV unterliegt den Regelungen unseres deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems und wird durch die Krankenkassen-, Primär- und Ersatzkassen getragen. Private Krankenversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und werden von privaten Firmen unterhalten. Die PKV müssen wie andere Versicherungsgesellschaften auch das Prinzip der so genannten Rechts- und Finanzaufsicht des Bundesaufsichtsamtes beachten, das im Bereich des Versicherungswesens zum Tragen kommt. Bei privaten Krankenversicherungen greifen die Mechanismen der Marktwirtschaf, was bedeutet, dass die PKV bei jeder zu versichernden Person das persönliche Preis-Leistungsverhältnis bei der Höhe der Beiträge zu Grunde legt, und dass die privaten Krankenversicherung im Vergleich zu ihren „Kollegen” bei der GKV nicht verpflichtet sind, jeden Antragsteller auch auf zu nehmen. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen gemäß des Solidaritätsprinzips jeden Antragsteller aufnehmen. Die Beiträge richten sich nach den Einkünften , und losgelöst von Geschlecht, Vorerkrankungen, Alter und speziellen Risiken können alle Mitglieder der gesetzlichen Kassen von denselben medizinischen Tarifen auf der Grundlage des so genannten Umlageverfahrens profitieren. Die  Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen die bestehenden Kosten abdecken, Mitglieder der GKV besitzen im Fall einer Krankheit auf Grund ihrer Beiträge einen unmittelbaren Anspruch auf Leistungen.

jetzt kommentieren? 06. August 2008

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