Monatsarchiv für Juli, 2008

Knapp vorbei ist auch daneben – Berufsunfähigkeitsversicherungen

So wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch sein mag, so sind unzählige mit der abgeschlossenen Police nicht ausreichend geschützt und wiegen sich in einer falschen Sicherheit.Gerade bei dieser Art von Versicherung kommt es ganz entscheidend auf das Kleingedruckte an. Prüft man hier vor Vertragsschluss nicht sehr sorgfältig, ob der anstehende Vertrag den persönlichen Bedürfnissen auch richtig angepasst ist, steht man im Schadensfall womöglich ohne jede Absicherung da. Die Fallen sind oft gut versteckt. Genaue Beachtung sollte man daher den Ausschlussklauseln schenken, die in vielen Policen oft zahlreich vorhanden sind.

Wer unbedacht scheinbar harmlose medizinische Behandlungen oder kleinere Wehwehchen angibt, ohne dies mit den Ausschlussklauseln abzugleichen, kann böse Überraschungen erleben.  Wer beispielsweise an typischen Büroleiden krankt, also Rückenschmerzen etwa,  die sich leicht durch etwas Bewegungstherapie und Massagen in den Griff bekommen lassen, handelt sich schnell einen Ausschluss wegen aller Rückenleiden ein, die zu einer Berufsunfähigkeit führen könnten. Selbst wir ohne akute Problem sich ab und an Massagen gegönnt hat, braucht fortan bei einem Bandscheibenproblem nicht auf seine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bauen, da sie nicht zahlen, wird, hat man dies im Antrag angeben.

Nicht zu zahlen, ist auch das erklärte Ziel der Unternehmen. Laut einer internen Information es langjährigen Sachbearbeiters, konnte die wahre Politik der Berufsunfähigkeitsversicherungen ans Tageslicht gebracht werden. Der Rentenausschluss bei bestimmten Vorerkrankungen wird demnach bei diesen Verträgen so erfolgreich gemanagt, dass es nur höchst selten zu einer Auszahlung kommt. Die logische Konsequenz daraus kann daher nur lauten, eine solche Versicherung so früh wie irgend möglich abzuschließen. Je jünger man ist, desto weniger Vorerkrankungen liegen vor, die die Versicherung alsdann ausschließen kann. Hat man den Vertrag erst einmal unter Dach und Fach, kann das Unternehmen nicht mehr einfach einseitig Ausschlüsse geltend machen. Ist es dafür schon zu spät, ist ebenfalls noch nicht alles verloren. Kann man nachweisen, dass ein früheres medizinisches Problem definitiv nicht mehr fortbesteht, zum Beispiel mittels eines Attestes, kann man, verhandelt man hart genug, bestimmte Ausschlussklauseln wieder revidieren.

jetzt kommentieren? 28. Juli 2008

Wer heilt, hat Recht

Medizin ist eine Wissenschaft, die sich aus vielen verschiedenen Disziplinen zusammen setzt. Dazu gehört vor allem Chemie, Physik, Mathematik und Biologie. Die wichtigsten Erkenntnisse, die die Medizin in der Regel macht, beruhen aber trotz aller Bemühungen nach wie vor auf der Grundlage von Versuch und Irrtum. Medizin ist nun mal keine exakte Wissenschaft, auch wenn dies auf Teildisziplinen sehr wohl zutrifft. Daher gilt auch heute noch der Satz: wer heilt, hat Recht. Und Heilung erfährt man nicht nur in der so genannten Schulmedizin, die unserer Gesundheitswesen beherrscht. Zahlreiche andere Methoden, viele davon schon Jahrtausende alt, können Krankheiten ebenfalls heilen oder lindern, auch wenn mitunter niemand genau erklären kann, warum. Das ist dem Patienten indes völlig gleichgültig, nicht jedoch den Krankenkassen. Die brauchen, bevor sie eine so genannten alternative Heilmethode anerkennen nachweisbare Belege, welche Beschwerden damit wie beseitigt werden können. Da zum Beispiel die Homöopathie diesen Beweis bislang schuldig bleiben musste, erhält man nur bei manchen Kassen die Behandlung beim Homöopathen erstattet, allein, weil diese Unternehmen praktisch denken und es ihnen auf das Ergebnis ankommt, nicht auf die Methode, wie es erreicht wird.Die Homöopathie bedient sich mach sonderbarer Substanz zur Herstellung von Medikamenten, selbst zermahlene Insekten gehören ins Repertoire. Ebenso ist die Diagnosemethode zumindest gewöhnungsbedürftig, da hier auf ganz andere Dinge geschaut wird, als beim normalen Mediziner. Der Grund dafür ist das ganzheitliche Bild, das sich der Behandler von seinem Patienten machen will, bevor er eine Therapie verschreibt. 

Die Heilmethode ist inzwischen über zweihundert Jahre alt und polarisiert bis heute. Überzeugte Anhänger stehen erklärten Gegner gegenüber, wobei sich letztere vor allem auf die durch die starke Verdünnung so gut wie wirkstofffreien Arzneien berufen, die deshalb gar nicht helfen könnten und lediglich ein Placeboeffekt die nachgewiesenen Heilungen verursachen würde.

Trotzdem erfährt diese Methode immer mehr Zulauf – viele Menschen sind auf der Suche nach Alternativen zur Chemie,- und Apparatemedizin, in der der Mensch nur ein Objekt ist, das repariert werden soll. Wer einmal dazu gefunden hat, ist überwiegend auch zufrieden und kann von Erfolgen berichten.

Die Anhänger verweisen wegen der Kritik bezüglich des angeblichen Placeboeffektes auf Heilungserfolge bei Tieren und Kleinkindern, die in der Tat nicht durch eine bestimmte Erwartung beeinflusst sein können. Diese nachgewiesenen Heilungen können auch die Gegner bis heute nicht erklären, so dass es letztlich eine Glaubensfrage bleibt, welcher Art Medizin man seine Gesundheit anvertrauen will. Im Zweifel jedoch immer der, die hilft, egal warum.

jetzt kommentieren? 24. Juli 2008

Griesgrame verkürzen sich ihr Leben

Ein besonderes noch recht junges medizinisches Fachgebiet ist das der so genannten Sozialmedizin. Sie untersucht den Zusammenhang zwischen sozialen, seelischen und geistigen Einflüssen auf die körperliche Gesundheit und versucht so ein ganzheitliches Bild vom Menschen zu entwickeln, ähnlich wie es die fernöstliche Heilkunst schon seit Jahrtausenden tut.Dieser Zweig der Medizin hat Erkenntnisse darüber gewonnen, wie man nicht nur möglichst lange gesund bleibt, sondern auch sein Leben verlängert und dabei glücklich wird. Die Formel, die das Ergebnis auf den Punkt bringt, ist denkbar einfach: man benötigt eine positive Einstellung zum Leben.

Alt zu werden ist nicht unbedingt ein erfreulicher Vorgang, jedoch auch niemand darauf verzichten. Damit man auch diese Zeit geniessen kann, muss man schon beizeiten einen gesunden Optimismus entwickeln. Eine der wichtigsten Erkenntnisse der Sozialmediziner ist nämlich die, dass der seelischen Zustand einen ganz wesentlichen Einfluss auf die physische Befindlichkeit hat. So verlaufen nachweislich Heilungsprozesse schneller und besser, wenn der Patient eine lebensbejahende Einstellung mitbringt. Wer mit sich und seinem Schicksal hadert, benötigt deutlich länger zur Rekonvaleszenz. Diese Erkenntnis hat auch einen konkreten Bezug zu den Kosten unseres Gesundheitssystems und könnte bei konsequenter Umsetzung zu ihrer Senkung einen wichtigen Beitrag leisten. Gerade psychische Erkrankungen entwickeln sich in den letzten Jahre geradezu epidemisch. Viele Betroffene bekommen trotz Behandlung ihr Leben nie mehr richtig in den Griff und nicht wenige scheiden vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus, und dies oft schon in recht jungen Jahren.

Mit den hohen Anforderungen des modernen Lebens, vor allen Dingen dem in allen Lebensbereichen steigende Erfolgsdruck sind immer mehr Menschen nicht mehr gewachsen. Als hilfreich, solche Probleme auch wieder zu überwinden, hat sich nach zahlreichen Untersuchungen ebenfalls eine positive Grundeinstellung erwiesen. Patienten, die den festen Willen mitbringen, wieder in ein normales Leben zurück zu kehren, haben deutlich bessere Heilungschancen als solche, die sich mit der Situation abfinden und keine Perspektive mehr für sich erkennen. So muss man nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung als Hindernis interpretieren, nicht mehr am Leben teilnehmen zu können. Bei perfekter Gesundheit ist ohnehin niemand, dieser Zustand ist noch nicht einmal abschließend definiert. So hilft es, eine Beeinträchtigung auch verbal nicht als Krankheit zu bezeichnen, sondern als eine individuelle Art der Gesundheit anzusehen und auch so zu benennen.

jetzt kommentieren? 22. Juli 2008

Die Zukunft wird dem Hausarzt gehören

So plant es jedenfalls die Regierungskoalition. Nach ihrem Willen soll das so genannte Hausarztmodell bundesweit eingeführt und erweitert werden. Die Umsetzung soll bis Mitte nächsten Jahres erfolgen und parallel mit Inkrafttreten der nächsten Stufe der Gesundheitsreform einher gehen.Der Hausarzt soll zur zentralen Anlaufstelle im gesamten Gesundheitswesen aufgewertet werden. Auf diese Weise sollen unnötige doppelte Untersuchungskosten vermieden werden, aber ein ein Regulativ geschaffen werden, um die mehrfache Verschreibung von Medikamenten zu verhindern.

Die Regierung übt daher im Augenblick Druck auf die gesetzlichen Kassen aus, mit den Hausärzten entsprechende ?bereinkommen zu treffen. Neu an dieser Forderung ist die Nennung eine Zeitpunktes, bis zu dem das Vorhaben abgeschlossen sein soll. Eine Verpflichtung der Krankenkassen zum Abschluss solcher Kooperationsverträge mit den Hausärzten besteht zwar bereits, jedoch war bislang kein Endtermin festgelegt. Nach Ansicht der Verantwortlichen reicht die bisherige Zahl der Hausarztverträge nicht aus, um eine zentrale Versorgung für alle Versicherten zu garantieren.

Krankenkassenmitglieder, die am Hausarztmodell teilnehmen, verpflichten sich, bei einer Erkrankung oder sonst einem medizinischen Problem immer zuerst zu ihrem Hausarzt zu gehen. Erst er überweist je nach Befund an einen Facharzt. Kein Versicherter ist gezwungen, bei dieser Maßnahme mitzumachen. Allerdings sollen sich daraus auch für ihn Vorteile ergeben. So lernt der Hausarzt seine Patienten nebst ihrem Umfeld besser kennen und kann besser auf ihre individuellen Probleme eingehen. Auch soll die Kompetenz der Hausärzte dazu genutzt werden, Krankheiten schneller und preiswerter zu behandeln. Vieles kann nämlich auch der Allgemeinmediziner vor Ort erledigen, ohne das ein Facharzt bemüht werden muss.

Der Hausarzt erhält dafür mehr Geld, sofern er sich auch nachweisbar auf dem neuesten Erkenntnisstand hält. Ob dieses Projekt auf Dauer erfolgreich sein wird, steht noch nicht fest. Daher ist die Teilnahme auch zeitlich befristet. Bei weitem nicht alle sind von einer positiven Wirkung dieser zentralen Behandlung überzeugt. Es zweifeln nicht nur verschiedene Kassen an dem Erfolg, auch Patienten, die bereits daran teilnehmen, berichten teilweise, dass sie sich nicht besser aufgehoben fühlen als zuvor.

bisher 1 Kommentar 20. Juli 2008

Was genau ist eigentlich eine private Krankenversicherung?

In Deutschland existieren zwei grundsätzliche Modelle einer Krankenversicherung. Auf der einen Seite stehen die gesetzlichen Krankenkassen, auf der anderen die privaten Krankenversicherungen. Eine PKV ist also erst einmal nichts weiter als ein privates Unternehmen, dessen Geschäftsfeld Versicherungen gegen Krankheitsrisiken sind. Das funktioniert prinzipiell wie bei jeder anderen Versicherung auch: man zahlt einen Monatsbeitrag und die Versicherung zahlt, wenn Kosten zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Gesundheit anfallen.Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind feste Bestandteile der deutschen Sozialgesetzgebung und werden jeweils von einer Krankenkasse getragen. Die PKV dagegen ist eine so genannte Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von privater Hand geführt werden. Sie unterstehen wie alle anderen Versicherungsunternehmen der Aufsicht des Bundes, der dafür eine eigene Behörde geschaffen hat.

Aus diesem wichtiges Unterscheidungsmerkmal der Rechtsnatur der jeweiligen Versicherung, ergeben sich auch die bedeutendsten Folgen. Während die gesetzlichen Krankenkassen einen gesetzlich vorgesehenen Auftrag verfolgen, nämlich für die Gesamtheit der Bürger einen möglichst umfassenden Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten, sind die PKVs als private Unternehmen der Erwirtschaftung von Renditen verpflichtet. Entsprechend wählen sie auch ihre Kunden aus. Während die GKV jeden aufnehmen muss, der dies entweder will oder laut Gesetz muss, existieren bei der PKV Zugangsvoraussetzungen, die von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ausgeprägt sein können. Auf jeden Fall bevorzugt die PKV nach Möglichkeit zahlungskräftige Kunden, die ein möglichst geringes Versicherungsrisiko darstellen sollten, also mit geringer Wahrscheinlichkeit Krankheiten bekommen werden, die kostenintensiv zu behandeln sind. Um dies einschätzen zu können, steht bei den Privaten zum Beispiel vor dem Vertragsabschluss eine obligatorische Gesundheitsprüfung an. Je nach Risikoeinstufung, wobei natürlich auch das Alter eine Rolle spielt, fällt der monatliche Beitrag aus. Da die PKV in der Vertragsgestaltung frei ist, kann sie auch Leistungen anbieten, die den Krankenkassen nicht möglich sind. Diese sind zur Gleichbehandlung der Versicherten verpflichtet. Dafür fällt bei ihnen auch der Zwang weg, Renditen zu erwirtschaften. Sie müssen lediglich dafür Sorgen tragen, dass die laufenden Einnahmen durch die Beiträge die Ausgaben jeweils decken.

jetzt kommentieren? 16. Juli 2008

Verbesserter Schutz durch zusätzliche Versicherungen?

Was der geplante Gesundheitsfonds letztendlich ab 1. Januar 2009 den Kassenmitgliedern bringen wird, weiß niemand so genau. Jedoch befürchten viele, dass mit erheblichen Veränderungen gerechnet werden muss. Nicht nur Beitragserhöhungen werden befürchtet, sondern auch Einschnitte bei den Leistungen. Eine private und zusätzliche Absicherung ist dann empfehlenswert und viele Privatversicherer konnten bereits im vergangenen Jahr einen enormen Zuwachs an Verträgen für gesetzlich Versicherte verbuchen und tendenziell ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Schließlich können auf diese Weise Risiken abgedeckt werden, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr übernommen werden. Doch wer sein Budget im Auge behalten muss, kann sich nicht gegen alle erdenklichen Risiken absichern, womit die Frage im Raum steht, welcher Schutz unbedingt notwendig ist. Selbst Experten sind sich einig, wenn dann die Auslandsreisekrankenversicherung genannt wird. Es bestehen zwar zwischen den meisten Reiseländern und der Bundesrepublik Sozialversicherungsabkommen, doch erstatten die Kassen nicht all das, was der Versicherte zunächst für ärztliche Behandlungen vorstrecken muss.  Die Gesetzlichen übernehmen nur den Teil, der auch bei Behandlungen hierzulande entstehen würde und da viele Ärzte und Kliniken im Ausland erhöhte Sätze haben, bleibt der Kassenpatient nicht selten auf einem Teil der Kosten sitzen. Ärzte im Ausland sehen dann die Gunst der Stunde gekommen und rechnen wie bei einem Privatpatienten ab. Steht dann auch noch ein medizinisch erforderlicher Krankenrücktransport an, muss der Kassenpatient darauf verzichten, oder selber einige Tausend Euro locker machen. Keine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten. Wer sich jedoch für den privaten Schutz entschieden hat, kann sich in die Heimat zurück fliegen lassen, ohne dass auch nur ein einziger Euro dafür bezahlt werden muss.Wer an Kosten einsparen will, kann auch einen Blick ins Internet werfen. Hier stehen dem Suchenden unglaublich günstige und zugleich gute Tarife zur Verfügung. Singleverträge sind bereits für unter zehn Euro im Jahr zu haben und Familien mit Kindern, die ein bestimmtes Alter nicht übersteigen, können sogar von attraktiven Familientarifen profitieren. Die Verträge gelten für ein ganzes Jahr und der Versicherte kann so viele Reisen unternehmen, wie er will. Jedoch sollte derjenige, der plant, länger als sechs Wochen an einem Stück im Ausland zu bleiben, seinen Versicherer informieren. Hierfür gelten andere Tarife.

jetzt kommentieren? 03. Juli 2008

Urlaubszeit ohne finanzielle Risiken verbringen

Wer die schönsten Wochen im Jahr unbeschwert verbringen will, sollte über einen entsprechenden Versicherungsschutz nachdenken. Immer dann, wenn man es am wenigsten vermutet, kann der Eventualfall eintreten und eine ärztliche Behandlung wird notwendig. Doch grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherer lediglich die Kosten, die denen hierzulande entsprechen. Doch vielfach werden im Ausland höhere Arzthonorare fällig, sodass der Patient meist auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Wer vorsorgt, kann den Schutz einer Auslandsreise- Krankenversicherung vereinbaren. Dieser ist bereits für wenige Euro im Jahr erhältlich und Familien profitieren gar von günstigen Tarifen, um alle für ein Jahr abzusichern. Hierbei gilt, ebenso wie bei den meisten anderen Versicherungen, eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Zum Plus gehört zweifelsohne, dass der private Schutz im Notfall auch einen Krankenrücktransport beinhaltet, der bei den gesetzlichen Kassen erst gar nicht vorgesehen ist. Wer dennoch in der Heimat behandelt werden will, muss dafür ohne eine Absicherung einige Tausend Euro auf den Tisch legen. Der Privat Krankenversicherte kann ohnehin von den Vorzügen des Schutzes profitieren, denn dieser gilt in der Regel weltweit. Doch sollte man sich dennoch vor dem Antritt einer Auslandsreise bei seinem Versicherer erkundigen; insbesondere, wenn es um den Krankenrücktransport geht. Mit nur wenigen Euro jährlich kann also auch der gesetzlich Versicherte in den Genuss eines erweiterten Schutzes bei einer ärztlichen Behandlung wie auch einem Klinikaufenthalt gelangen. Nur derjenige, der eine Reise plant, die länger als für sechs Wochen ins Ausland führt, sollte seine Versicherung informieren. Für lange Reisen gelten grundsätzlich auch andere Bedingungen, die auch mit höheren Beiträgen behaftet sind. Der normale Tarif erlaubt, so viele Reisen ins Ausland zu unternehmen, wie man will, wenn die Dauer begrenzt ist. Doch sollte man auch Vergleiche unternehmen, denn auch wenn sich die Leistungen ähneln, gibt es doch Preisunterschiede von Versicherung zu Versicherung.

jetzt kommentieren? 03. Juli 2008

Wer kann sich eigentlich privat versichern?

Wer seine Krankheitskosten nicht gesetzlich, sondern privat absichern lassen will, weiß nicht immer, wer eigentlich einen Zugang hat. Dabei können viel mehr Arbeitnehmer diesen Schutz genießen, als angenommen. Alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen monatlich 4.012 Euro überschreiten und dies in wenigstens drei aufeinander folgenden Jahren, können sich in einer privaten Krankenversicherung absichern lassen. Menschen, die auf eigenes Risiko arbeiten, also Selbständige, Freiberufler und Künstler können gar in Unabhängigkeit vom Einkommen davon profitieren. Hinzu kommt, dass auch Landtags- und Bundestagsabgeordnete wie auch Richter, Beamte und andere Beihilfeberechtigte den privaten Schutz genießen können. Wie für die gesetzliche Krankenversicherung muss auch hier der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge leisten, jedoch nur bis zum Satz für die Gesetzlichen. Als Plus bei der privaten Krankenversicherung gilt in erster Linie, dass man von einem maximalen Schutz profitieren kann und dies weltweit. Der individuell gewählte Tarif spielt natürlich auch eine besondere Rolle, wenn es um die einzelnen Leistungskriterien geht. Zusätzlich kann ein Krankentagegeld gewählt werden. Dieser zusätzliche Schutz springt immer dann ein, wenn die gesetzlich festgelegte Lohnfortzahlungspflicht von in der Regel sechs Wochen endet. Wer sich für diesen zusätzlichen Schutz entschieden hat, muss dann nicht auf die Höhe des gewohnten Einkommens verzichten. Eine Krankentagegeld- Versicherung erweist sich auch immer dann als effizient, wenn ein Selbständiger über einen längeren Zeitraum erkrankt. Dieser Personenkreis steht im Krankheitsfalle immer mit leeren Händen da. Ein zusätzlicher Schutz kann dann empfindliche Einkommenslücken auffangen. Erscheinen die Beiträge zu hoch, kann man sich in der Rege auch für einen Abgespeckten Schutz entscheiden. Gestaffelt wird dann nach einem vertraglich festgesetzten Zeitraum gezahlt, bis letztendlich das eigentliche Niveau erreicht ist. Auf diese Weise kann man Beiträge einsparen, ohne auf den wichtigen Versicherungsschutz zu verzichten. Jeder muss sich im Vorfeld überlegen, über welche Reserven verfügt werden kann, bis der vereinbarte Schutz greift und hilft, die Krankentage ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten zu überbrücken.Eine ausführliche Tarifübersicht finden Sie bei Monetos.de

jetzt kommentieren? 01. Juli 2008