Knapp vorbei ist auch daneben – Berufsunfähigkeitsversicherungen
So wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch sein mag, so sind unzählige mit der abgeschlossenen Police nicht ausreichend geschützt und wiegen sich in einer falschen Sicherheit.Gerade bei dieser Art von Versicherung kommt es ganz entscheidend auf das Kleingedruckte an. Prüft man hier vor Vertragsschluss nicht sehr sorgfältig, ob der anstehende Vertrag den persönlichen Bedürfnissen auch richtig angepasst ist, steht man im Schadensfall womöglich ohne jede Absicherung da. Die Fallen sind oft gut versteckt. Genaue Beachtung sollte man daher den Ausschlussklauseln schenken, die in vielen Policen oft zahlreich vorhanden sind.
Wer unbedacht scheinbar harmlose medizinische Behandlungen oder kleinere Wehwehchen angibt, ohne dies mit den Ausschlussklauseln abzugleichen, kann böse Überraschungen erleben. Wer beispielsweise an typischen Büroleiden krankt, also Rückenschmerzen etwa, die sich leicht durch etwas Bewegungstherapie und Massagen in den Griff bekommen lassen, handelt sich schnell einen Ausschluss wegen aller Rückenleiden ein, die zu einer Berufsunfähigkeit führen könnten. Selbst wir ohne akute Problem sich ab und an Massagen gegönnt hat, braucht fortan bei einem Bandscheibenproblem nicht auf seine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bauen, da sie nicht zahlen, wird, hat man dies im Antrag angeben.
Nicht zu zahlen, ist auch das erklärte Ziel der Unternehmen. Laut einer internen Information es langjährigen Sachbearbeiters, konnte die wahre Politik der Berufsunfähigkeitsversicherungen ans Tageslicht gebracht werden. Der Rentenausschluss bei bestimmten Vorerkrankungen wird demnach bei diesen Verträgen so erfolgreich gemanagt, dass es nur höchst selten zu einer Auszahlung kommt. Die logische Konsequenz daraus kann daher nur lauten, eine solche Versicherung so früh wie irgend möglich abzuschließen. Je jünger man ist, desto weniger Vorerkrankungen liegen vor, die die Versicherung alsdann ausschließen kann. Hat man den Vertrag erst einmal unter Dach und Fach, kann das Unternehmen nicht mehr einfach einseitig Ausschlüsse geltend machen. Ist es dafür schon zu spät, ist ebenfalls noch nicht alles verloren. Kann man nachweisen, dass ein früheres medizinisches Problem definitiv nicht mehr fortbesteht, zum Beispiel mittels eines Attestes, kann man, verhandelt man hart genug, bestimmte Ausschlussklauseln wieder revidieren.
jetzt kommentieren? 28. Juli 2008