Monatsarchiv für November, 2008

Vorsicht beim Selbstbehalt!

Die meisten kennen die Selbstbehaltregelungen der Versicherungen aus einem anderen Bereich, als den privaten Krankenversicherungen: Bei Kfz-Kaskoversicherung können mit einem Selbstbehalt die Prämien günstiger gestaltet werden. Der Selbstbehalt ist in der privaten Krankenversicherung vor allem bei einer ambulanten Behandlung von Bedeutung. Wer als privat Versicherter vom Augenarzt, Heilpraktiker, Internisten oder Frauenarzt behandelt wurde, kann an den Behandlungskosten beteiligt werden. Die Voraussetzung: Es wurde vertraglich ein Selbstgehalt vereinbart. Für alle die einen Selbstbehalttarif wählten, bedeutet es, dass sie pro versicherter Person und Behandlung die ärztliche Rechnung zu einem Teil mitbezahlen müssen. Im Gegenzug fällt der Jahresbeitrag moderater aus. Kinder können, in den meisten Fällen bis zum 15. Lebensjahr, unter dem Selbstbehalttarif mitversichert werden. Dazu muss nur die Hälfte von dem gezahlt werden, mit dem sich die Erwachsenen an der Heilbehandlung beteiligen.

Einige private Krankenversicherungen bieten für ihre Mitglieder so genannte Kompakttarife an. Hier muss der Versicherte genau kalkulieren, ob sich dieser Tarif für seine individuelle Situation lohnt. In den meisten Fällen eines Kompakttarifes kommt es zu einem Selbstbehalt in allen drei Leistungsbereichen.

Etliche Tarife bieten einen Selbstbehalt in einer prozentualen Höhe an. Je größer der Selbstbehalt ist, um so günstiger ist der Tarif. Derartige Angebote müssen mit großer Vorsicht betrachtet werden. Für den Versicherten kann eine solche Regelung bei einer aufwändigeren Heilbehandlung hohe Kosten verursachen. Der Preis dafür ist eine geringe Ersparnis an den monatlichen Beiträgen. Sinnvoll ist ein prozentualer Selbstgehalt nur, wenn dieser mit einem Maximalbetrag gedeckelt wird. So macht, je nach Einkommen, ein maximaler Selbstbehalt in Höhe von 500 bis 750 Euro Sinn. Diese Beträge sind überschaubar und finanzierbar. Durch diese Beschränkung lässt sich das finanzielle Risiko für den Versicherten minimieren. In manchen Fällen ist es möglich, dass der Selbstbehalttarif eine monatliche Mehrbelastung ergibt. Für Frauen ist es sinnvoll immer einen Tarif mit Selbstbehalt zu wählen, da sich nur damit eine spürbare Ersparnis erzielen lässt. In etlichen Fällen ist der Beitragsunterschied für Frauen zur gesetzlichen Krankenversicherung nur gering, mit denen der privaten Krankenversicherung. Bevor ein Selbstbehalt vereinbart wird, muss der Versicherte auf jeden Fall erst einmal kritisch kalkulieren.

jetzt kommentieren? 26. November 2008

Preisrechner im Internet erleichtern die Wahl der Privaten Krankenkasse

Gerade im Zuge der ansteigenden Preise bei gleichzeitiger Minimierung der Leistung stellen sich viele gesetzlich Krankenversicherte die Frage, ob die Möglichkeit eines Wechsels in die Private Krankenversicherung besteht. Vor allem die nahezu unbegrenzte Kostenübernahme für Behandlungen und Medikamente macht den Beitritt sehr attraktiv. Jedoch besteht derzeit noch nicht für jede Person die Möglichkeit, frei über die Form der Versicherung zu entscheiden. Nur für Freiberufler und Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von über 46 350 Euro steht der Weg in die Private Krankenversicherung offen. Wer bislang freiwillig gesetzlich versichert ist und zum ersten Mal über die Beitragsbemessensgranze kommt, kann sich zum folgenden Kalenderjahr privat Krankenversichern.Die Wahl für die richtige Kasse fällt dabei nicht immer leicht, denn immer mehr Private Kassen werben mit ihrem Angebot um die Kunden. Deshalb sollte der Entschluss für eine Krankenkasse nicht leichtfertig gefällt werden. Viele Kassen bieten sehr günstige Beitragssätze an, schränken jedoch gleichzeitig das Leistungsspektrum ein. Gerade junge Menschen, die sich zum ersten Mal privat versichern sollten einen genauen Blick auf die Beitragshöhe werfen, denn diese steigt oftmals mit Erreichen eines bestimmten Alters sprunghaft an.

Eine Möglichkeit, die Kassen objektiv hinsichtlich ihres Preis- Leistungs- Verhältnis zu vergleichen bietet sich im Internet. Viele Seiten stellen kostenfrei einen Vergleichsrechner zur Verfügung. Für den Vergleich sind einige Eingaben notwendig, denn der Beitragssatz errechnet sich aus verschiedenen Komponenten wie Alter, Geschlecht und vor allem den persönlich gewünschten Leistungen. Für die Möglichkeit der Chefarztbetreuung oder den Verzicht auf eine eigene Zuzahlung beim Zahnersatz fallen zusätzliche Kosten an. Die von der Maschine recherchierten Angebote können uns sollten in jedem Fall noch einmal genau angesehen werden, denn im Idealfall sollte die Bindung an die Kasse viele Jahre zu beiderseitiger Zufriedenheit halten.

jetzt kommentieren? 20. November 2008