Bei der privaten in den besten Händen?

19.Juni 2008

Längst ist es kein Geheimnis mehr: wer privat krankenversichert ist, kann mit bestimmten Tarifen von einem besonderen Standard profitieren.Wer zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus muss, ist gut beraten, in einem komfortablen Zimmer auszukurieren. Kommt dann auch noch der Chef selber vorbei, ist man in guten Händen.

Doch vorbei sind die Zeiten, in denen ausschließlich privat Versicherte in diesen Genuss kommen konnten. Denn verstärkt bieten private Krankenversicherungen auch gesetzlich Versicherten diesen besonderen Komfort an.

So bezieht sich bereits ein nicht unerheblicher Teil der Vertragsabschlüsse auf Zusatzversicherungen mit Kassenpatienten, die verstärkt den oftmals nicht ausreichenden Schutz der Kassen aufstocken wollen. Denn verlangt man als gesetzlich Versicherter nach dem Chefarzt, muss dieses Plus aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Wer jedoch als Kassenpatient eine private Zusatzversicherung für den Krankenhausaufenthalt vereinbart hat, ist besser dran.

Ohne eine zusätzliche Absicherung besteht auch die Möglichkeit, sich in einem Einbett- oder Zweibettzimmer unterbringen zu lassen. Doch dann wird der Patient immer zur Kasse gebeten und die Zuzahlungen fallen nicht gerade gering aus. Will man den Chef einer Klinik anfordern und die Rechnung dafür begleichen, sollte man sich vorher nach den Kosten erkundigen; dann sind schnell einige Tausend Euro fällt, denn das Honorar richtet sich nach der Gebührenverordnung für Ärzte, die für den Chef einer Klinik natürlich entsprechend viel in Rechnung stellen kann.

Grundsätzlich regelt die Gebührenverordnung die medizinischen Leistungen mittels eines einfachen Gebührensatzes. Kann der Chefarzt einen höheren Satz zweifelsfrei begründen, können dann Kosten bis zum dreieinhalbfachen fällig werden. Einige Zusatzversicherungen für das Krankenhaus übernehmen die Differenz.

Doch eines gilt in jedem falle: auch wer sich als Kassenmitglied für den privaten und zusätzlichen Schutz eines solchen Tarifs entschieden hat, kann dennoch nicht alle Standards in Anspruch nehmen, die dem Privatpatienten geboten werden. So bleiben beispielsweise die Türen von reinen Privatkliniken für gesetzlich Versicherte verschlossen, denn die Kasse zahlt in diesen Fällen nicht ihren Eigenanteil, da mit Privatkliniken keine Verträge bestehen.

Artikel gespeichert unter: private Krankenversicherung

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