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Die meisten kennen die Selbstbehaltregelungen der Versicherungen aus einem anderen Bereich, als den privaten Krankenversicherungen: Bei Kfz-Kaskoversicherung können mit einem Selbstbehalt die Prämien günstiger gestaltet werden. Der Selbstbehalt ist in der privaten Krankenversicherung vor allem bei einer ambulanten Behandlung von Bedeutung. Wer als privat Versicherter vom Augenarzt, Heilpraktiker, Internisten oder Frauenarzt behandelt wurde, kann an den Behandlungskosten beteiligt werden. Die Voraussetzung: Es wurde vertraglich ein Selbstgehalt vereinbart. Für alle die einen Selbstbehalttarif wählten, bedeutet es, dass sie pro versicherter Person und Behandlung die ärztliche Rechnung zu einem Teil mitbezahlen müssen. Im Gegenzug fällt der Jahresbeitrag moderater aus. Kinder können, in den meisten Fällen bis zum 15. Lebensjahr, unter dem Selbstbehalttarif mitversichert werden. Dazu muss nur die Hälfte von dem gezahlt werden, mit dem sich die Erwachsenen an der Heilbehandlung beteiligen.
Einige private Krankenversicherungen bieten für ihre Mitglieder so genannte Kompakttarife an. Hier muss der Versicherte genau kalkulieren, ob sich dieser Tarif für seine individuelle Situation lohnt. In den meisten Fällen eines Kompakttarifes kommt es zu einem Selbstbehalt in allen drei Leistungsbereichen.
Etliche Tarife bieten einen Selbstbehalt in einer prozentualen Höhe an. Je größer der Selbstbehalt ist, um so günstiger ist der Tarif. Derartige Angebote müssen mit großer Vorsicht betrachtet werden. Für den Versicherten kann eine solche Regelung bei einer aufwändigeren Heilbehandlung hohe Kosten verursachen. Der Preis dafür ist eine geringe Ersparnis an den monatlichen Beiträgen. Sinnvoll ist ein prozentualer Selbstgehalt nur, wenn dieser mit einem Maximalbetrag gedeckelt wird. So macht, je nach Einkommen, ein maximaler Selbstbehalt in Höhe von 500 bis 750 Euro Sinn. Diese Beträge sind überschaubar und finanzierbar. Durch diese Beschränkung lässt sich das finanzielle Risiko für den Versicherten minimieren. In manchen Fällen ist es möglich, dass der Selbstbehalttarif eine monatliche Mehrbelastung ergibt. Für Frauen ist es sinnvoll immer einen Tarif mit Selbstbehalt zu wählen, da sich nur damit eine spürbare Ersparnis erzielen lässt. In etlichen Fällen ist der Beitragsunterschied für Frauen zur gesetzlichen Krankenversicherung nur gering, mit denen der privaten Krankenversicherung. Bevor ein Selbstbehalt vereinbart wird, muss der Versicherte auf jeden Fall erst einmal kritisch kalkulieren.
26. November 2008
Die Regelung ist längst überfällig und hätte schon vielen Menschen Kummer und Leid ersparen können. Es geht um die so genannte Patientenverfügung. Endlich soll in eine Gesetz gefasst werden, was zulässig ist und was nicht, um den Betroffenen für diese letzte Anweisung Rechtssicherheit zu verschaffen.Dies ist auch dringend geboten. Viele Menschen fürchten sich, bei einer schweren Krankheit hilflos den Ärzten ausgeliefert zu sein, während sie selbst möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, ihren Wille zu äußern, aber gleichzeitig Schmerzen ertragen müssen und trotz aussichtsloser Lage künstlich am Leben erhalten werden.
Um einem solchen Schicksal zu entgehen, verfassen viele Menschen Anweisungen, wie mit ihnen zu verfahren ist und welche lebensverlängernden Maßnahmen sie in Kauf nehmen wollen und welche nicht. Das Problem bisher dabei: es gibt viele rechtliche Unsicherheiten, was in einer Verfügung möglich ist und wie verbindlich diese Anweisungen für Ärzte und Angehörige sind. Damit soll jetzt Schluss sein und auch Zweifelsfälle sollen nunmehr endgültig durch den Gesetzgeber geklärt werden.
Bis jetzt hat man zwei Varianten einer Patientenverfügung entworfen, die Eingang in das Gesetz bekommen werden: die so genannte einfache und die qualifizierte Verfügung. Die erste ist dann beachtlich, wenn sie in schriftlicher Form vorliegt und der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu äußern, weil er krank oder bewusstlos ist. Eine weiter gefasste Verfügung, die zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen prinzipiell ausschließt, auch wenn noch die Chance auf Heilung besteht, setzt eine vorherige dokumentiert ärztliche Beratung voraus. Eine solche qualifizierte Patientenverfügung muss von einem Notar beglaubigt werden und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Diese Regelung soll verhindern, dass jemand leichtfertig Anweisung hinterlässt, deren Folgen er gar nicht richtig beurteilen kann. Schwierig ist die Beurteilung der Situation von Demenzkranken oder Komapatienten, da sie zwar schwer krank, aber deshalb nicht automatisch vom Tode bedroht sind. Hier ist noch Klärungsbedarf und die Diskussion noch im Gange.
27. Oktober 2008
Was man in Drittweltländern sicher ohne weiteren Nachweis vermutet hätte, trifft leider auch auf die Situation in Deutschland zu. Wer hierzulande arm ist, muss gleichzeitig auch unter schlechteren Umweltbedingungen leben. Arm hier und arm in Afrika sind natürlich zwei Zustände ganz unterschiedlicher Art. Während man in den ärmsten Ländern der Welt als armer Mensch täglich ums Überleben kämpfen muss, der Zugang zu grundlegenden Dingen wie Nahrung und Wasser oder Wohnraum zu einem existenziellen Problem wird, ist die Lage für Menschen in unseren Breitengraden, die per Definition als arm gelten, zwar nicht ganz so dramatisch. Hunger ist ein wirkliches Ausnahmephänomen, auch wenn es auch in Deutschland immer mehr Menschen, besonders solche mit Kindern gibt, die sich dem Hunger nur durch die Entgegennahme von Almosen etwa bei den Tafeln entziehen können. Die so genannte Grundsicherung, auch als Harz IV bekannt, genügt nur theoretisch, um das Leben angemessen zu bestreiten. Selbst wer nur einen Minikredit laufen hatte, als er in diese Bedürftigkeitsfalle geriet, ist mit den dreihundertneunundvierzig Euro im Monat pro erwachsenen Person schnell mit seinem Geld am Ende, bevor es auch der Monat ist.Auch was Wohnraum angeht, ist die Auswahl dann nicht mehr besonders groß. Grundsätzlich ergab eine Untersuchung zu diesem Thema, dass Menschen, je weniger Geld sie zur Verfügung haben, in jeweils stärker umweltbelasteten Wohnsituationen zu Hause sind. Dazu gehören Hauptverkehrsstraßen und ähnliches, die eine hohe Belastung mit Abgasen und Lärm für die Anwohner zur Folge haben. Wer als Kind in einer solchen Umgebung auf wächst, hat schon von vorne herein schlechtere Karten, als der Nachwuchs finanziell besser gestellter Familien.
Dies setzt sich fort bei möglichen Freizeitbeschäftigungen, die mit wenig oder gar keinem Geld häufig zu Hause oder in wenig attraktiven Vierteln mit wenig Grünflächen stattfindet.
Entsprechend sind die Erkrankungen bei verschiedenen sozialen Schichten unterschiedlich ausgeprägt. Arme Menschen haben ein wesentlich höheres Risiko für Atemwegserkrankungen oder Herzprobleme. Die Lärmbelastung führt zu Beeinträchtigungen des Schlafes.
04. August 2008
Die elektronische Krankenkassenkarte soll künftig nicht nur als Nachweis einer Krankenversicherung dienen, wie es das bisherige Mitgliedskärtchen der gesetzlichen Kassen. Vielmehr soll sie in ihrer endgültigen Form, in der sie nach einer Testphase zur Verwendung kommen soll, nicht nur als komplette Krankenakte dienen, in der alle Befunde gespeichert werden, sondern sogar als Träger von Rezepten und Medikamentationshinweisen. Die Pläne zur Einführung sind zum Teil auf heftige Kritik von Datenschützern gestoßen, die vielfältige Gefahren dies Missbrauchs sehen, wenn eine derartige Vielfalt sensibler personenbezogener Daten auf einer solchen Karte zusammengefasst werden. Es stellt sich dabei nicht nur die Frage was bei Verlust der Karte geschehen könnte, wenn Unbefugte an die Daten kommen, sondern auch, wer berechtigt sein soll, sie zu lesen.
Um der Kritik zu begegnen, hat ein großer Krankenkassenverband einen Untersuchung in Auftrag gegeben, wie die Betroffenen Versicherten zu diesen Plänen stehen. Das Ergebnis fällt dabei überraschend eindeutig zugunsten der Karte aus. Noch mehr überrascht, das dreiviertel der Befragten nicht nur nichts gegen die Einführung der so genannten Basiskarte hat, die im wesentlichen die mit ihrer Funktion die bisherigen Ausweise ersetzt, sondern sie am liebsten sofort die Vollversion der eGK hätten.
In einer ersten Testphase wurde in ausgewählten Gebieten einen abgespeckte Version ausprobiert, um erste Praxiserfahrungen sammeln zu können. Scheinbar genügt dies den Versicherten jedoch nicht.
Allerdings hat ein fast ebenso hoher Anteil der Befragten auch Sicherheitsbedenken gegen die Vollversion. Wäre die Sicherheit garantiert, hätten die meisten nichts dagegen, wenn sich auf der Karte sensible persönliche Daten befänden. Die Kassen wollen nun noch mehr Aufklärungsarbeit für die eGK betreiben und herausstellen, wie sicher Daten dort vor fremdem Zugriff aufgehoben sind.
Erstaunlicherweise hat nicht die jüngere Generation die bisherige Diskussion intensiv verfolgt, sondern am bekanntesten ist dieses neuen Instrument den Versicherten zwischen vierzig und sechzig. Eine Speicherung von Notfalldaten begrüßen allerdings ebenfalls fast dreiviertel der Mitglieder, während es bei den anderen möglichen Funktionen keine klare Aussage gibt.
01. August 2008
So plant es jedenfalls die Regierungskoalition. Nach ihrem Willen soll das so genannte Hausarztmodell bundesweit eingeführt und erweitert werden. Die Umsetzung soll bis Mitte nächsten Jahres erfolgen und parallel mit Inkrafttreten der nächsten Stufe der Gesundheitsreform einher gehen.Der Hausarzt soll zur zentralen Anlaufstelle im gesamten Gesundheitswesen aufgewertet werden. Auf diese Weise sollen unnötige doppelte Untersuchungskosten vermieden werden, aber ein ein Regulativ geschaffen werden, um die mehrfache Verschreibung von Medikamenten zu verhindern.
Die Regierung übt daher im Augenblick Druck auf die gesetzlichen Kassen aus, mit den Hausärzten entsprechende ?bereinkommen zu treffen. Neu an dieser Forderung ist die Nennung eine Zeitpunktes, bis zu dem das Vorhaben abgeschlossen sein soll. Eine Verpflichtung der Krankenkassen zum Abschluss solcher Kooperationsverträge mit den Hausärzten besteht zwar bereits, jedoch war bislang kein Endtermin festgelegt. Nach Ansicht der Verantwortlichen reicht die bisherige Zahl der Hausarztverträge nicht aus, um eine zentrale Versorgung für alle Versicherten zu garantieren.
Krankenkassenmitglieder, die am Hausarztmodell teilnehmen, verpflichten sich, bei einer Erkrankung oder sonst einem medizinischen Problem immer zuerst zu ihrem Hausarzt zu gehen. Erst er überweist je nach Befund an einen Facharzt. Kein Versicherter ist gezwungen, bei dieser Maßnahme mitzumachen. Allerdings sollen sich daraus auch für ihn Vorteile ergeben. So lernt der Hausarzt seine Patienten nebst ihrem Umfeld besser kennen und kann besser auf ihre individuellen Probleme eingehen. Auch soll die Kompetenz der Hausärzte dazu genutzt werden, Krankheiten schneller und preiswerter zu behandeln. Vieles kann nämlich auch der Allgemeinmediziner vor Ort erledigen, ohne das ein Facharzt bemüht werden muss.
Der Hausarzt erhält dafür mehr Geld, sofern er sich auch nachweisbar auf dem neuesten Erkenntnisstand hält. Ob dieses Projekt auf Dauer erfolgreich sein wird, steht noch nicht fest. Daher ist die Teilnahme auch zeitlich befristet. Bei weitem nicht alle sind von einer positiven Wirkung dieser zentralen Behandlung überzeugt. Es zweifeln nicht nur verschiedene Kassen an dem Erfolg, auch Patienten, die bereits daran teilnehmen, berichten teilweise, dass sie sich nicht besser aufgehoben fühlen als zuvor.
20. Juli 2008
Wer die schönsten Wochen im Jahr unbeschwert verbringen will, sollte über einen entsprechenden Versicherungsschutz nachdenken. Immer dann, wenn man es am wenigsten vermutet, kann der Eventualfall eintreten und eine ärztliche Behandlung wird notwendig. Doch grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherer lediglich die Kosten, die denen hierzulande entsprechen. Doch vielfach werden im Ausland höhere Arzthonorare fällig, sodass der Patient meist auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Wer vorsorgt, kann den Schutz einer Auslandsreise- Krankenversicherung vereinbaren. Dieser ist bereits für wenige Euro im Jahr erhältlich und Familien profitieren gar von günstigen Tarifen, um alle für ein Jahr abzusichern. Hierbei gilt, ebenso wie bei den meisten anderen Versicherungen, eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Zum Plus gehört zweifelsohne, dass der private Schutz im Notfall auch einen Krankenrücktransport beinhaltet, der bei den gesetzlichen Kassen erst gar nicht vorgesehen ist. Wer dennoch in der Heimat behandelt werden will, muss dafür ohne eine Absicherung einige Tausend Euro auf den Tisch legen. Der Privat Krankenversicherte kann ohnehin von den Vorzügen des Schutzes profitieren, denn dieser gilt in der Regel weltweit. Doch sollte man sich dennoch vor dem Antritt einer Auslandsreise bei seinem Versicherer erkundigen; insbesondere, wenn es um den Krankenrücktransport geht. Mit nur wenigen Euro jährlich kann also auch der gesetzlich Versicherte in den Genuss eines erweiterten Schutzes bei einer ärztlichen Behandlung wie auch einem Klinikaufenthalt gelangen. Nur derjenige, der eine Reise plant, die länger als für sechs Wochen ins Ausland führt, sollte seine Versicherung informieren. Für lange Reisen gelten grundsätzlich auch andere Bedingungen, die auch mit höheren Beiträgen behaftet sind. Der normale Tarif erlaubt, so viele Reisen ins Ausland zu unternehmen, wie man will, wenn die Dauer begrenzt ist. Doch sollte man auch Vergleiche unternehmen, denn auch wenn sich die Leistungen ähneln, gibt es doch Preisunterschiede von Versicherung zu Versicherung.
03. Juli 2008
Die Webseite MEG24 wird von der MEG AG betrieben. Der Versicherungsmakler-Konzern gilt als einer der führenden in Deutschland. Das Unternehmen ist überzeugt, in den nächsten Jahren die erste Position im Markt zu erreichen. Besonders deshalb, weil die Geschäftsführung der Firma einen sehr großen Wert auf hervorragenden Kundenservice legt.Die Mitarbeiter werden besonders geschult, um die Vorgaben die Unternehmensführung zu erreichen. Dies kommt besonders den Kunden der MEG AG zu Gute. Laut einer Studie, die der Versicherungsmakler-Konzern durch eine renommierte Beratungsgesellschaft durchführen ließ, sind die Kunden des Unternehmens mit der Betreuung sowie der Beratung überwiegend sehr zufrieden. Besonders die Freundlichkeit und Flexibilität wurden gelobt. Dies kommt auch durch die vielen positiven Meinungen der Kunden zum Ausdruck. Dankschreibungen per E-Mail oder per Brief sind nicht selten. Hervorgehoben werden durch die zufriedenen Klienten vor allem die Sachkompetenz sowie die Geduld der Berater und Mitarbeiter von MEG24. Auch nach 19 Uhr würden sich die Berater um die Belange der Kunden bemühen. Informationen werden auch per SMS oder E-Mail übermittelt. Selbst an Feiertagen können Kunden bei Fragen mit Hilfe der Mitarbeiter rechnen. Durchweg sind Kunden des Unternehmens mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden. Gerade bei einer Entscheidung mit größerer Tragweite, auch in der Zukunft, ist eine sachliche und kompetente Beratung äußerst wichtig. Auch die Schnelligkeit bei der Beantwortung schwieriger Fragen wird von Klienten hoch gelobt. Dadurch baut sich sehr schnell ein gutes Vertrauen auf, welches oft zu andern Maklern nie richtig entsteht. Die Gründe dafür sind eine fehlende Sachkompetenz, Unpünktlichkeit bei der Beantwortung wichtiger Fragen sowie fehlende Geduld und Freundlichkeit der Berater.
07. Juni 2008
Die Tochtergesellschaft der TÜV Nord AG, die TÜV Nord Cert zertifiziert Unternehmen für ihre kundenfreundliche Dienstleistung und ihren Service. Diese Zertifizierung läuft über die DIN EN ISO 9001 hinaus. Die MEG24 ist eines von wenigen Unternehmen, die dieses Zertifikat besitzen. Der Service sowie die Kundenangebote der MEG wurden strengen Untersuchungen unterzogen und bestanden diese mit Bravour. Nicht umsonst wurde der MEG AG dieses Dokument zugesprochen. Schließlich ist die MEG AG einen hervorragenden Versicherungsschutz. Ein optimales Angebot zu einem geringen Preis spricht für die MEG24 und ihr kundenorientiertes Produktportfolio. Kunden, die eine gute Krankenversicherung suchen werden bei der MEG24 schnell fündig. Bei der MEG haben Kunden alle Optionen, um ihre Krankenversicherung nach ihren Wünschen zu gestalten. Schließlich möchte jeder seine Gesundheit nur in erfahrene Hände geben. Die Kompetenz der Mitarbeiter der MEG24 tragen selbstverständlich zum Erfolg bei. Bei der TÜV Zertifizierung wurden nicht nur die kundenfreundlichen Aspekte berücksichtigt, sondern auch die Kompetenz, die Ablaufs- und Anlaufsorganisation der MEG24, sowie Fachkenntnisse und das Know-How, was die MEG24 ausmacht.Im März 2007 wurde eine Messung zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit durchgeführt. Basis dafür waren Ergebnisse einer Kundenzufriedenheitsstudie. Diese beinhaltete die Befragung von 300 Kunden der MEG24 nach dem Zufallsprinzip. Dabei ergaben sich Aussgane zur Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität der MEG AG. Die Befragten Kunden waren unter allen drei Aspekten größtenteils sehr zufrieden. Die Aspekte bezogen sich dabei überwiegend auf die Kompetenzen der Mitarbeiter von MEG AG. Mit der Zertifizierung unterstreichen MEG24 nochmals ihre Qualität in Punkto private sowie Zusatz-Krankenvericherung.
02. Juni 2008