Privat versichert- wo liegen die Vorzüge?
Freiwillig gesetzlich Versicherte können ein Lieb davon singen: wer selbstständig arbeitet und über ein gutes Einkommen verfügt, muss bei seiner Krankenversicherung tief in die Tasche greifen. Schließlich orientieren sich die Beiträge am monatlichen Einkommen.Anders konzipiert sind dagegen die privaten Krankenversicherer. Hier steht das Einkommen als Bemessungsgrundlage nicht zur Verfügung. Im Vordergrund stehen bei der Antragsannahme das Geschlecht, das Alter, der aktuelle Gesundheitszustand, die Krankenvorgeschichte wie auch spezielle Risiken, mit denen der Antragsteller konfrontiert ist. Nicht zu vergessen ist natürlich der gewählte Tarif, der, je exklusiver der Schutz ausfallen soll, naturgemäß auch teurer ist, als der Basistarif. Schließlich gilt, dass ein Extra an Leistungen immer mit einem Preisaufschlag versehen ist. Künstler, Freiberufler und Selbstständige können unabhängig von der Pflichtversicherungsgrenze Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Gerade diejenigen, die über ein schwankendes Einkommen verfügen und selber alle beruflichen Risiken tragen, müssen im Krankheitsfalle mit deutlich höheren finanziellen Einbußen leben, als der fest angestellte Arbeitnehmer. Die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlungspflicht gilt nicht für den Erwerbstätigen, der auf eigene Rechnung seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Umso wichtiger ist demnach, für den Krankheitsfall Vorsorge zu betreiben. Eine zusätzliche Krankentagegeld- Versicherung kann dazu beitragen, die Lücken gerade bei einer länger währenden Erkrankung besser zu stopfen. Kann man, gerade wenn man erst mit seiner Selbstständigkeit an den Start gegangen ist, die Beiträge noch nicht leisten, bieten die privaten Versicherungen auch ein besonderes Staffelsystem an. Wer dann sogenannte Karenzzeiten vereinbart, erhält in der ersten Zeit der Erkrankung noch kein Tagegeld. Erst nach einer vertraglich vereinbarten Zeit setzt diese Zahlung ein und erhöht sich schrittweise, bis letztendlich das gewünschte Niveau an Krankengeld erreicht ist. Auf diese Weise kann der Versicherte an Beiträgen sparen und steht im Krankheitsfalle nicht völlig mit leeren Händen da.
Als lohnenswert erweist sich die Private in jedem Falle für Richter, Beamte wie auch Abgeordnete des Bundes und der Länder. Denn der Dienstherr erstattet einen Teil der Kosten, sodass der Versicherungsnehmer lediglich die restlichen Kosten tragen muss.
jetzt kommentieren? 22. Juni 2008