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Hilft das Finanzamt bei der Pflege?

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt,hat nicht nur eine hohe persönliche Belastung auszuhalten, sondern meist auch eine finanzielle. Die Zuschüsse der Pflegeversicherung reichen meist nicht aus, um einmal die pflegebedürftige Person mit allem notwendigen zu versorgen und zudem auch noch eigene Verdienstausfälle oder etwa Kosten für unterstützendes Personal zu tragen. Besonders kritisch kann die Situation werden, wenn die Eltern pflegebedürftige werden. Da Kinder grundsätzlich ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind, sind sie nicht nur in der Pflicht persönlich ein zuspringen, sondern sie müssen sich auch finanziell nach ihren Möglichkeiten an den entstehenden Kosten beteiligen. Welche Möglichkeiten die Kinder haben, bestimmen diese nicht etwa selbst, sonder die zuständige Behörde entscheidet, wie viel Geld den Kindern verbleiben darf. Das kann ganz schnell damit enden, dass die Kinder selbst der Hilfe bedürfen, und zwar finanzieller. Je nach persönlichen Verpflichtungen kann der Anteil, den man nach Entscheidung der Behörde für die Pflege aufwenden muss, zu einer finanziellen Schieflage führen. Einen Ausgleich könnte da die steuerliche Absetzbarkeit der entstehenden Kosten sein, doch genau hier liegt vieles noch im argen. Die Finanzämter erkennen nämlich durchaus nicht alle Kosten als außergewöhnliche Belastung an. Überspitzt formuliert könnte man sagen, dass die Finanzämter dann von einer außergewöhnlichen Belastung ausgehen, wenn man ohnehin über wenige eigene Mittel verfügt und auch ein geringer Anteil, den man zur Pflege beisteuern muss, den Haushalt stark belastet. Wer jedoch in solchen Einkommensverhältnissen lebt, wird auch konsequenter weise nur wenig oder gar keine Steuern zahlen, so dass die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung meist nur Symbolwert hat, aber keine finanzielle Verbesserung für die Betroffenen bringt.Auch bei den Eltern wird eine außergewöhnliche Belastung noch nicht einmal dann anerkannt, wenn deren eigenes Einkommen vollständig für die Pflege verbraucht wird, sofern ihr Einkommen über achttausend dreihundert Euro liegt. Ob dies juristisch vertretbar ist, prüfen gerade die Gerichte.

jetzt kommentieren? 21. Oktober 2008

Durch die kommende Reform im Gesundheitsbereich muss man sich einen Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) genau überlegen

Wer sich überlegt, seine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, sollte mal auf jeden Fall im World Wide Web nach einem so genannten PKV Rechner Ausschau halten, das kann man wirklich nur auf jeden Fall empfehlen, das ist gar keine Frage. Vor allen Dingen sollten sich Künstler, besser verdienende Angestellte wie zum Beispiel Akademiker, Beamte, Selbständige und Freiberufler mit so einem Tarifrechner für den Bereich der privaten Krankenversicherungen mal in aller Ruhe und mit der erforderlichen Sorgfalt auseinander setzen, denn so ein PKV Rechner ist ohne jeden Zweifel für diese Personen auf jeden Fall mehr als nur interessant. Mit Hilfe eines PKV Rechners kann man sich einen guten Marktüberblick verschaffen und zudem noch sehr gut und übersichtlich ausführliche Infos und individuelle Angebote einholen, die alle mit dem Gebiet der privaten Krankenversicherung (PKV) auseinander setzen. Eine sehr, sehr gute Hilfe und Unterstützung also, so viel steht auf jeden Fall fest. Ein PKV Rechner überprüft alle privaten Krankenversicherungen mit allen Tarifen, die es auf dem Markt der privaten Krankenversicherung (PKV) so zu finden gibt, und berücksichtigt auch Rezensionen von Fachzeitschriften und Beurteilungen von Experten und Kunden So wird durch einen PKV Rechner definitiv gewährleistet, dass die den Versicherten einen sehr, sehr guten und wichtigen Versicherungsvergleich anstellen können. Privat Versicherte können mit Hilfe eines PKV Rechners auf jeden Fall die Möglichkeit nutzen, eine private Krankenversicherung (PKV) nicht nur mit einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) zu vergleichen, sondern auch zudem die Versicherung direkt online ab zu schließen. Diese Versicherungsvergleiche kann man in der Regel unverbindlich und vor allen Dingen auch zudem komplett kostenfrei nutzen.

jetzt kommentieren? 22. August 2008

Die private Krankenversicherung (PKV) ist modulartig aufgebaut und besteh aus vielen Zusätzen: Aus welchen Leistungen kann man denn genau wählen?

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung können durch den Versicherten ganz individuell zusammengestellt werden. Die Leistungen können separat, aber auch kombiniert abgeschlossen werden. Man muss aber darauf achten, was für Tarife bzw. Leistungen sich de facto auch denn lohnen. Es gibt verschiedene Module in dem Bereich der privaten Krankenversicherung. Wer nicht in eine der privaten Krankenversicherung wechseln kann, weil er die Bedingungen für einen Wechsel nicht mit bringt, kann sich durch eine Zusatzversicherung bzw. durch Abschluss eines so genannten Ergänzungstarifs im Rahmen einer so genannten privaten Krankenzusatzversicherung absichern, die verschiedene Leistungen enthalten kann. So gibt es zum Beispiel auch Zusatzversicherungen über Zahnersatz und auch für die Zahnbehandlung sowie für Inlays. Es können aber noch auf vielen weiteren Bereichen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, zum Beispiel für Besuche bei einem Heilpraktiker, für Kosten für Brillen und/oder Kontaktlinsen, für Kurkosten und Massagen oder durch eine Auslandskrankenversicherung, bei der man Leistungen bei Auslandsaufenthalten in Anspruch nehmen kann. Dies sind aber nur einige wenige Zusatzversicherungen, die man in Deutschland abschließen kann, es gibt noch eine Hülle und Fülle weiterer Versicherungen dieser Art zu finden, keine Frage. Die Leistungen der einzelnen Versicherungen sind sehr different und sollten einem gewissenhaften und auch genauen Vergleich unterzogen werden und somit penibel geprüft werden. Auch eine so genannte stationäre Zusatzversicherung gibt es auf dem Markt zu finden. Wer Wert auf eine freie Krankenhauswahl, eine „Stationierung” in einem Ein- oder in einem Zweibettzimmer wünscht und/oder auf eine Behandlung durch den Chefarzt Anspruch erheben möchte, der sollte mal in aller Ruhe überlegen, ob er denn nicht mal eine stationäre Zusatzversicherung abschließen will. Denn bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekommt man nur die Unterkunft, die Pflege und die Verpflegung erstattet und liegt dann in einem Mehrbettzimmer, und die medizinische Betreuung erfolgt in dem Fall ausschließlich durch die Dienst habenden Ärzte. Daher sollte man zumindest eine Krankentagegeldversicherung abschließen, oder auch über weitere Zusatzversicherungen wie zum Beispiel über eine Versicherung über Krankenhaustagegeld, Kurgeld, ambulante Zusatzversicherungen, oder über einen Zahnersatz Zusatztarif alleine schon mal in aller Ruhe nachdenken.

jetzt kommentieren? 21. August 2008

Was genau ist eigentlich eine private Krankenversicherung?

In Deutschland existieren zwei grundsätzliche Modelle einer Krankenversicherung. Auf der einen Seite stehen die gesetzlichen Krankenkassen, auf der anderen die privaten Krankenversicherungen. Eine PKV ist also erst einmal nichts weiter als ein privates Unternehmen, dessen Geschäftsfeld Versicherungen gegen Krankheitsrisiken sind. Das funktioniert prinzipiell wie bei jeder anderen Versicherung auch: man zahlt einen Monatsbeitrag und die Versicherung zahlt, wenn Kosten zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Gesundheit anfallen.Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind feste Bestandteile der deutschen Sozialgesetzgebung und werden jeweils von einer Krankenkasse getragen. Die PKV dagegen ist eine so genannte Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von privater Hand geführt werden. Sie unterstehen wie alle anderen Versicherungsunternehmen der Aufsicht des Bundes, der dafür eine eigene Behörde geschaffen hat.

Aus diesem wichtiges Unterscheidungsmerkmal der Rechtsnatur der jeweiligen Versicherung, ergeben sich auch die bedeutendsten Folgen. Während die gesetzlichen Krankenkassen einen gesetzlich vorgesehenen Auftrag verfolgen, nämlich für die Gesamtheit der Bürger einen möglichst umfassenden Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten, sind die PKVs als private Unternehmen der Erwirtschaftung von Renditen verpflichtet. Entsprechend wählen sie auch ihre Kunden aus. Während die GKV jeden aufnehmen muss, der dies entweder will oder laut Gesetz muss, existieren bei der PKV Zugangsvoraussetzungen, die von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ausgeprägt sein können. Auf jeden Fall bevorzugt die PKV nach Möglichkeit zahlungskräftige Kunden, die ein möglichst geringes Versicherungsrisiko darstellen sollten, also mit geringer Wahrscheinlichkeit Krankheiten bekommen werden, die kostenintensiv zu behandeln sind. Um dies einschätzen zu können, steht bei den Privaten zum Beispiel vor dem Vertragsabschluss eine obligatorische Gesundheitsprüfung an. Je nach Risikoeinstufung, wobei natürlich auch das Alter eine Rolle spielt, fällt der monatliche Beitrag aus. Da die PKV in der Vertragsgestaltung frei ist, kann sie auch Leistungen anbieten, die den Krankenkassen nicht möglich sind. Diese sind zur Gleichbehandlung der Versicherten verpflichtet. Dafür fällt bei ihnen auch der Zwang weg, Renditen zu erwirtschaften. Sie müssen lediglich dafür Sorgen tragen, dass die laufenden Einnahmen durch die Beiträge die Ausgaben jeweils decken.

jetzt kommentieren? 16. Juli 2008