Der letzte Vertrag
27.Oktober 2008
Die Regelung ist längst überfällig und hätte schon vielen Menschen Kummer und Leid ersparen können. Es geht um die so genannte Patientenverfügung. Endlich soll in eine Gesetz gefasst werden, was zulässig ist und was nicht, um den Betroffenen für diese letzte Anweisung Rechtssicherheit zu verschaffen.Dies ist auch dringend geboten. Viele Menschen fürchten sich, bei einer schweren Krankheit hilflos den Ärzten ausgeliefert zu sein, während sie selbst möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, ihren Wille zu äußern, aber gleichzeitig Schmerzen ertragen müssen und trotz aussichtsloser Lage künstlich am Leben erhalten werden.
Um einem solchen Schicksal zu entgehen, verfassen viele Menschen Anweisungen, wie mit ihnen zu verfahren ist und welche lebensverlängernden Maßnahmen sie in Kauf nehmen wollen und welche nicht. Das Problem bisher dabei: es gibt viele rechtliche Unsicherheiten, was in einer Verfügung möglich ist und wie verbindlich diese Anweisungen für Ärzte und Angehörige sind. Damit soll jetzt Schluss sein und auch Zweifelsfälle sollen nunmehr endgültig durch den Gesetzgeber geklärt werden.
Bis jetzt hat man zwei Varianten einer Patientenverfügung entworfen, die Eingang in das Gesetz bekommen werden: die so genannte einfache und die qualifizierte Verfügung. Die erste ist dann beachtlich, wenn sie in schriftlicher Form vorliegt und der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu äußern, weil er krank oder bewusstlos ist. Eine weiter gefasste Verfügung, die zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen prinzipiell ausschließt, auch wenn noch die Chance auf Heilung besteht, setzt eine vorherige dokumentiert ärztliche Beratung voraus. Eine solche qualifizierte Patientenverfügung muss von einem Notar beglaubigt werden und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Diese Regelung soll verhindern, dass jemand leichtfertig Anweisung hinterlässt, deren Folgen er gar nicht richtig beurteilen kann. Schwierig ist die Beurteilung der Situation von Demenzkranken oder Komapatienten, da sie zwar schwer krank, aber deshalb nicht automatisch vom Tode bedroht sind. Hier ist noch Klärungsbedarf und die Diskussion noch im Gange.
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