Die Anträge müssen korrekt sein!

30.Juni 2008

Wer Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden will, ist immer mit einem Wust von Antragsformularen konfrontiert. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Fragen, die zum aktuellen Gesundheitszustand beantwortet werden müssen. Aber auch Vorerkrankungen müssen genannt werden und wer dabei schummelt, tut sich selber keinen Gefallen.Kommt der Versicherer dahinter, muss man in der Regel mit schweren Konsequenzen rechnen.

Wer zum Beispiel die Versicherung arglistig täuscht, weil mit Vorsatz falsche Angaben gemacht werden, um an der Beitragshöhe zu „drehen”, kann davon ausgehen, dass der Vertrag nachträglich als nicht vereinbart gilt. Die Versicherung behält alle Beiträge und parallel dazu muss der Kunde die Kosten, die bereits durch ärztliche Behandlungen entstanden sind, zurück zahlen.

Von einer groben Fahrlässigkeit ist auch die Rede, wenn Vorerkrankungen verschwiegen werden, weil der Antragsteller sonst vom Versicherer abgelehnt würde. Die Versicherung kann dann vom Vertrag zurück treten und auch hierbei droht dem Kunden eine Kostenrückerstattung an die private Krankenversicherung.

Wer Krankheiten aus der Vergangenheit verschwiegen, weil der Antragsteller sonst einen anderen Vertrag bekommen hätte, der bestimmte Bedingungen beinhaltet hätte, findet eine Vertragsanpassung statt. Die Versicherung ist dann berechtigt, einen zusätzlichen Risikozuschlag zu erheben, oder gar bestimmte Leistungen aus dem Gesamtpaket heraus zu nehmen. Dann jedoch kann der Kunde lediglich von einem lückenhaften Versicherungsschutz profitieren, der nicht mehr viel wert ist.

Doch hat die Gesundheitsreform vom April 2007 auch für einen verbesserten Verbraucherschutz gesorgt. Niemand darf seitdem ohne einen Krankenversicherungsschutz mehr dastehen und selbst wenn Falschangaben nachgewiesen werden können, muss einen andere Versicherung den Antragsteller aufnehmen. Ganz gleich, wie kranke der Antragsteller auch ist, ein Schutz darf dann nicht mehr verweigert werden. Dann gilt ab 1. Januar 2009, dass man in einem Basistarif der privaten Versicherung aufgenommen werden muss, der in etwa den Leistungsumfang bietet, der dem der gesetzlichen Krankenkassen entspricht und läuft nicht mehr Gefahr, ohne einen Krankenversicherungsschutz zu sein.

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