Pflichten müssen wahrgenommen werden
27.Juni 2008
Wer sich für den privaten Krankenversicherungsschutz entscheidet muss wissen, dass er nicht nur Rechte innerhalb der Vertragsbedingungen hat, sondern auch eine Menge Pflichten erfüllen muss.An erster Stelle steht die Beantwortung der Fragen, bevor man einen Vertrag ausgehändigt bekommt.
Der Gesundheitszustand muss dabei dokumentiert werden und auch nach lange zurück liegenden Vorerkrankungen fragen die Versicherer peinlichst genau nach.
Das neue Versicherungsvertragsgesetz macht es den Kunden einer Versicherung leichter und sorgt auch für eine größere Transparenz, doch wenn nach der Gesundheit gefragt wird, muss man strikt bei der Wahrheit bleiben. Geändert hat sich seit Beginn des Jahres 2008, dass die Nachmeldepflicht entfällt. So bedeutet dies, dass in dem Zeitraum zwischen der Antagstellung und dem Aushändigen eine Krankheit nicht mehr „nachgemeldet” werden muss.
Der allgemeinen Anzeigepflicht muss aber jeder nachkommen, doch ist es nicht immer ganz einfach, sich auch an Einzelheiten zu erinnern, die Jahre zurück liegen. Auch kann niemand wissen, welche Erkrankungen für die Versicherung von Bedeutung ist und welche zu den Bagatellkrankheiten zählen. Im Zweifelsfall sollte man jedoch alles angeben, was dazu führte, den Arzt zu konsultieren.
Ist sich der Antragsteller nicht sicher, sollte man bei seinem Arzt nachfragen, denn in den Krankenakten, die über einen Zeitraum von zehn Jahren aufgehoben werden, ist alles über Patienten und eine Medikation festgehalten.
Wer gleich mehrere Ärzte in Anspruch genommen hat, muss sich dennoch bemühen, alles „auf die Reihe” zu kriegen. Doch auch Krankheiten, mit denen man nicht in ärztlicher Behandlung war, müssen angegeben werden wie auch Medikamente, die man rezeptfrei in der Apotheke erworben hat.
Die Versicherungen können nachfragen, wenn der Antragsteller den Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden hat. Dies ist zwar in der Regel erst dann der Fall, wenn Unstimmigkeiten auftreten, doch sollte es dann zu Auffälligkeiten kommen, kann die Krankenversicherung von einer weiteren Mitgliedschaft absehen, oder gar gezahlte Rechnungen zurück verlangen.
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