Vorsicht beim Selbstbehalt!

26.November 2008

Die meisten kennen die Selbstbehaltregelungen der Versicherungen aus einem anderen Bereich, als den privaten Krankenversicherungen: Bei Kfz-Kaskoversicherung können mit einem Selbstbehalt die Prämien günstiger gestaltet werden. Der Selbstbehalt ist in der privaten Krankenversicherung vor allem bei einer ambulanten Behandlung von Bedeutung. Wer als privat Versicherter vom Augenarzt, Heilpraktiker, Internisten oder Frauenarzt behandelt wurde, kann an den Behandlungskosten beteiligt werden. Die Voraussetzung: Es wurde vertraglich ein Selbstgehalt vereinbart. Für alle die einen Selbstbehalttarif wählten, bedeutet es, dass sie pro versicherter Person und Behandlung die ärztliche Rechnung zu einem Teil mitbezahlen müssen. Im Gegenzug fällt der Jahresbeitrag moderater aus. Kinder können, in den meisten Fällen bis zum 15. Lebensjahr, unter dem Selbstbehalttarif mitversichert werden. Dazu muss nur die Hälfte von dem gezahlt werden, mit dem sich die Erwachsenen an der Heilbehandlung beteiligen.

Einige private Krankenversicherungen bieten für ihre Mitglieder so genannte Kompakttarife an. Hier muss der Versicherte genau kalkulieren, ob sich dieser Tarif für seine individuelle Situation lohnt. In den meisten Fällen eines Kompakttarifes kommt es zu einem Selbstbehalt in allen drei Leistungsbereichen.

Etliche Tarife bieten einen Selbstbehalt in einer prozentualen Höhe an. Je größer der Selbstbehalt ist, um so günstiger ist der Tarif. Derartige Angebote müssen mit großer Vorsicht betrachtet werden. Für den Versicherten kann eine solche Regelung bei einer aufwändigeren Heilbehandlung hohe Kosten verursachen. Der Preis dafür ist eine geringe Ersparnis an den monatlichen Beiträgen. Sinnvoll ist ein prozentualer Selbstgehalt nur, wenn dieser mit einem Maximalbetrag gedeckelt wird. So macht, je nach Einkommen, ein maximaler Selbstbehalt in Höhe von 500 bis 750 Euro Sinn. Diese Beträge sind überschaubar und finanzierbar. Durch diese Beschränkung lässt sich das finanzielle Risiko für den Versicherten minimieren. In manchen Fällen ist es möglich, dass der Selbstbehalttarif eine monatliche Mehrbelastung ergibt. Für Frauen ist es sinnvoll immer einen Tarif mit Selbstbehalt zu wählen, da sich nur damit eine spürbare Ersparnis erzielen lässt. In etlichen Fällen ist der Beitragsunterschied für Frauen zur gesetzlichen Krankenversicherung nur gering, mit denen der privaten Krankenversicherung. Bevor ein Selbstbehalt vereinbart wird, muss der Versicherte auf jeden Fall erst einmal kritisch kalkulieren.

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