Wie gestalten sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung?
10.Juni 2008
In der Regel werden die individuellen Monatsbeiträge für die private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen des Antragstellers berechnet. Grundsätzlich wird dabei das Geschlecht berücksichtigt, wie auch der aktuelle Gesundheitszustand, das Alter und der frei gewählte Tarif des Versicherten. Klar ist, dass ein Versicherter, der viel verlangt, auch mehr hinblättern muss, als derjenige, der mit einer Basisversorgung zufrieden ist. In jedem Fall muss der Arbeitgeber seinen Anteil zu den Kosten beitragen, doch nur in der Höhe, der auch bei den gesetzlichen Kassen bezahlt werden muss. Besonderheiten wie der Selbstbehalt, müssen jedoch vom Versicherten allein getragen werden. In der Regel gilt bei den privaten Krankenversicherern das Kostenerstattungsprinzip. Hierbei tritt der behandelte Patient als Vertragspartner des Arztes und der betreffenden Klinik auf. Bis zu einer bestimmten Höhe, die vertraglich festgesetzt wird, muss der Versicherte dann selber leisten, doch kann man grundsätzlich auf diese Weise Geld einsparen. Es gilt die Regelung: je höher der Selbstbehalt vereinbart wurde, desto niedriger gestalten sich die monatlichen Beiträge für die Versicherung. Bei den meisten Versicherern liegt der Selbstbehalt zwischen 200 und 600 Euro im Jahr. Doch muss ein solcher Tarif, falls gewünscht, für jedes Familienmitglied zusätzlich und separat abgeschlossen werden, da sich Familienangehörige nicht wie bei den Kassen mitversichern lassen. Doch bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, müssen Fragen in Bezug auf den aktuellen Gesundheitszustand beantwortet werden und auch ein Nachhaken bei der individuellen Krankenvorgeschichte ist Vertragsgegenstand. Je schwerwiegender die Erkrankungen und je schlechter der aktuelle Gesundheitszustand, desto teuer wird es für den Versicherten, da die Private erhöhte Risiken rechtzeitig erkennen will, um sich selber Zusatzkosten zu ersparen. Doch ist ein Tarif erst einmal vertraglich abgeschlossen, gilt dieser bis zum Ende der Laufzeit, selbst wenn sich der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers im Laufe der Zeit verschlechtern sollte. Daher prüfen die Versicherungen umso genauer beim Vertragsabschluss die Umstände und wer hier meint, die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten zu müssen, nur um an der Beitragshöhe zu sparen, wird im Schadensfall mit einer bösen Überraschung leben müssen. Stellen sich falsche Angaben heraus, muss sogar damit gerechnet werden, der Versicherung einen Schadenersatz zu zahlen. Doch eines darf man nicht aus den Augen verlieren: hatte man als Antragsteller schwere Vorerkrankungen oder ist im gehobenen Alter, wird es grundsätzlich teuer. Zudem nehmen private Krankenversicherungen einen Antragsteller erst gar nicht mehr auf, wenn die 55 Jahre überschritten wurden.
Artikel gespeichert unter: private Krankenversicherung
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